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Neue Corona Regelungen für den Schießsport

Baden-Württemberg.deHallo zusammen, aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, ist momentan der Schießsport nur mit, bzw. unter den 3Gs ausführbar. Dies bedeutet für die Schützengilde, dass unsere Mitglieder eins der 3Gs vorzuzeigen/nachzuweisen haben, bevor sie dem Schießsport nachgehen dürfen. Für alle die es nicht wissen, 3G bedeutet:

  • geimpft
  • getestet oder
  • genesen.

Sollte ein Schütze dies nicht nachweisen können, wird ihm der Zutritt zur Schützengilde verwehrt.

Leider kann hiervon keine Ausnahme genommen werden.

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