Hallo zusammen, aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, ist momentan der Schießsport nur mit, bzw. unter den 3Gs ausführbar. Dies bedeutet für die Schützengilde, dass unsere Mitglieder eins der 3Gs vorzuzeigen/nachzuweisen haben, bevor sie dem Schießsport nachgehen dürfen. Für alle die es nicht wissen, 3G bedeutet:
- geimpft
- getestet oder
- genesen.
Sollte ein Schütze dies nicht nachweisen können, wird ihm der Zutritt zur Schützengilde verwehrt.
Leider kann hiervon keine Ausnahme genommen werden.