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Neue Covid-19 Verordnung in Inkraftgetreten

Baden-Württemberg.deSeit dem 24. November 2021 sind die neuen Corona-Verordnungen aktiv.

 

 

Auf allen Ständen darf nur von den Personen geschossen werden, die die geltende 2G-Regel erfüllen. PCR Tests haben KEINE Gültigkeit! Auch Rundenwettkämpfe unterliegen den neuen Coronaregeln!

Sollte jemand sich mit Coronasymptomen krank fühlen, Kontakt zu einer coronainfizierten Person gehabt haben, oder in Quarantäne sein, darf er den Verein nicht betreten.

Wer sich nicht an die vom Land Baden-Württemberg vorgegebenen Regeln hält, wird von der Diensthabenden Aufsicht oder der Vorstandschaft des Standes verwiesen.

Weitere Informationen entnehmt bitte dem Regelblatt

 

ACHTUNG: Ab dem 01.12.2021 werden nur noch die QR-Codes (digitale Impfnachweise) akzeptiert! Dieses ist so vom Gesetztgeber vorgegeben. Bitte die entsprechenden Codes der Aufsicht vorzeigen und scannen lassen!

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