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Schützengilde öffnet wieder!

Hallo Freunde des Schießsportes,

nun haben wir endlich Rechtssicherheit vom WSV und dem BDS, dass wir mit unserer teilgedeckten Anlage (25m Pistole und 50m KK) als offener Schießstand gelten.

„Offene Schießstände mit teilweiser Umschließung der Schießbahn.
Bei dieser Bauart, auch als „teilgedeckter Schießstand“ bezeichnet,
besteht neben der Umschließung des Schützenstandes
zusätzlich eine Teileinhausung der Schießbahn über 5 Meter Länge
(ab Feuer-/Schießlinie) hinaus.“

Dies bedeutet für uns, dass wir nun endlich wieder öffnen dürfen.
Allerdings, wie hätte es auch anders sein sollen, wurden uns gesetzliche Auflagen auferlegt, die wir für die schrittweise Öffnung unseres Sportes und unserer Gilde einhalten müssen.

Die Landesregierung hat das Schießen in kleinen Einheiten und unter Auflagen bis auf weiteres erlaubt. Wir möchten darauf hinweisen, das die Vorgaben strikt einzuhalten sind und deftige Strafen bei einem Verstoß drohen.

  • Die Schützengilde darf nur zu den individuell vereinbarten Zeiten zum Schießen betreten werden!
  • Die Bogenhalle, die Gaststätte, der Zimmerstutzen-, sowie der Luftdruckstand bleiben weiterhin geschlossen, d.h. da es sich um geschlossenen Räumen handelt,  ist das Schießen bzw. der Aufenthalt nicht erlaubt.
  • Das Vereinsgebäude darf nur über den Haupteingang betreten werden. Das hintere Tor zum Bogenplatz wird deaktiviert.
  • Der Haupteingang ist während des Schiessbetriebs jederzeit geschlossen zu halten. Die Tür darf nicht verkeilt werden!
  • Nur vorher angemeldete Schützen dürfen am Training teilnehmen und erbitten durch Läuten Eintritt ( bzw. gemeinsamer Treffpunkt vor der Türe). Da das Benützen von Vereinswaffen nicht erlaubt ist, können nur Mitglieder mit eigenen Waffen derzeit schießen.
  • Das Training bzw. die genaue individuelle Uhrzeit wird für jede Abteilung separat organisiert.

Durch die Aufsichtsperson, wird die vorherige Anmeldung des Schützens kontrolliert. Sollte es keine Anmeldung geben, darf der Schütze nicht am Training teilnehmen. Jeder Schütze erhält durch seine Voranmeldung, einen festen Trainingszeitraum. Jeder Zeitraum ist auf max. 5 Personen beschränkt (inkl. Aufsichtsperson) und muss eingehalten werden.

  • Vor dem Trainingsbeginn/-ende, muss jeder Schütze die Hände mit Seife und Einmalpapier waschen.
  • Die Aufsichtsperson hat dafür zu sorgen, dass nach Beendigung des Trainingszeitraumes, der Schütze den Schießplatz , auf direktem Wege wieder verlässt.
  • Jeder Schütze hat ein eigenes, von zuhause mitgebrachtes Schreibutensil mitzubringen, mit dem er sich, in die Schießbücher und der Anwesenheitsliste am Haupteingang eintragen kann. Das Eintragen der Uhrzeit (Anfang/Ende), in den Schießkladden ist vorzunehmen und dient zur weiteren Dokumentation. Dies ist eine Pflicht und eine gesetzliche Forderung !
  • Auf das Begegnungsverbot auf der Toilettenanlage wird hingewiesen!

Auf den Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Meter innerhalb des Gebäudes und auf dem Schießstand ist zu achten, die Zahl der Schießstände wurde daher deutlich reduziert.

Wer seine eigenen Sicherheit erhöhen möchte, kann Schutzmaske und Desinfektionsmittel verwenden !

 

Anmeldung zu den Trainingsterminen


Bogenabteilung : Anmeldung per Email bei Erwin Schäffeler, Schießzeiten erfragen


Pistolenabteilung : nur per Online- Anmeldung

Verantwortlichkeit liegt bei Michael Maurer, Max Nowecki, und Patrick Pikelj. Die angedachten Schießzeiten sind Dienstag, Mittwoch evtl Freitag ab 18.30. Bitte in die Vorgegebenen Zeiten eintragen. Jeder Zeitraum ist auf max. 5 Personen beschränkt. Wenn ein Zeitraum nicht ausgewählt werden kann, ist dieser voll. Bei wunsch auf Änderungen der bereits gemeldeten Zeiten, bitte per Email an Patrick Pikelj.

Achtung: Öffentlich zugänglicher Link! Jede Eintragung erfolgt auf freiwilliger Basis mit vollständigem Namen. Ohne Voranmeldung ist ein Training nicht möglich!


KK 50 Meter Stand : Anmeldung über Karl Burkhart, Schießzeiten erfragen


 

Jede Aufsichtsperson muss den Trainingsbeleg, welcher am Glasskasten ausgelegt wird, komplett ausfüllen und nach Beendigung des Trainings, in den Briefkasten am Eingang einwerfen. Ein nicht ausgefüllter Beleg gleicht einem Verhaltensverstoß, der vom Land auferlegten Vorgaben!

SGi_Corona_Beleg.pdf